USI-Fest

General terms and conditions of

USI-Fest

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Uni Events GmbH, Aigner-Rollett-Allee 11, 8010 Graz, AT („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Uni Events GmbH, Aigner-Rollett-Allee 11, 8010 Graz, AT

    3. Die vivenu GmbH, Kesselstrasse 3, 40221 Düsseldorf, Deutschland, (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“) die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen maximal zu dem auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis weiterveräußert werden. Die gewerbliche Weitergabe (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels oder für Werbezwecke) ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Veranstalters oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) untersagt. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

    2. Bei einem Verstoß kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vom Endkunden die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 500 € pro Ticket verlangen und die Zugangsberechtigung zu einer Veranstaltung für entsprechende Tickets ersatzlos verweigern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit eines Tickets auf eine andere Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe des Tickets, eine Rückerstattung der Gesamtkosten oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Teilnahme an der anderen Veranstaltung ist für den Endkunden nachweislich nicht zumutbar.

      2. In allen anderen Fällen einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      3. Die Abwicklung von Umtausch, Rückerstattung und Rückzahlung nimmt vivenu im Auftrag des Veranstalters vor. Die Rückerstattung an den Endkunden erfolgt über eine von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) gewählte Zahlungsinfrastruktur.

      4. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu Düsseldorf.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    1. Mit dem Erwerb des Tickets unterwirft sich der Kunde der Hausordnung, den Informationen, Verboten und Sicherheitshinweisen des auf dem Ticket oder der Homepage genannten Veranstalters und der Veranstaltungsstätte sowie diesen AGB. Es gelten auch stets die Einlassregelungen der jeweiligen Hausordnung. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dritten gelten nicht und kommen nicht zur Anwendung.

    2. Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Aufgrund der gesetzlichen Ausnahme gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, besteht kein Rücktrittsrecht.

    3. Der Bestellprozess auf der Onlineplattform gliedert sich in mehrere Schritte (Auswahl der Ware, Eingabe der Daten des Käufers wie Name und Email-Adresse, Bestätigungs-Email). Der Kunde kann Eingabefehler jederzeit und spätestens vor der verbindlichen Absendung der Bestellung berichtigen, indem er durch Anklicken des „Zurück“-Buttons wieder auf die vorherige Internetseite gelangt. Dort können die getätigten Angaben korrigiert werden. Der Kunde kann den Bestellvorgang durch Schließen des Internet-Browsers jederzeit abbrechen. Nach Abgabe der Bestellung erhält der Kunde unverzüglich eine Bestellbestätigung per E-Mail. Diese bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden und dient als Rechnung des Einkaufs. Sie enthält alle Informationen über die getätigte Bestellung (u.a. bestelltes Ticket, Preis). Alle Preise sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und Gebühren (sofern nicht ausdrücklich anders angegeben), aber exklusive allfälliger Versandkosten.

    4. Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen sind dem Veranstalter (bzw. der Veranstaltungsstätte) stets vorbehalten, soweit sie zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, und berechtigen zu keiner Refundierung. Terminänderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie (oder anderer Fälle Höherer Gewalt) gelten jedenfalls dann als zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt, wenn der neue Veranstaltungstermin längstens 18 Monate nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin liegt. Tickets von verschobenen Veranstaltungen behalten in diesen Fällen ihre Gültigkeit und können für den Ersatztermin verwendet werden; es werden in diesen Fällen keine neuen Tickets ausgestellt.

    5. Ein Anspruch aufgrund des Ausfalls einer oder mehrerer Bands bzw. Künstler oder einer nur teilweisen Nutzbarkeit der Veranstaltungsstätte (etwa infolge von Höherer Gewalt) ist ausgeschlossen. Im Falle einer vom Veranstalter (bzw. der Veranstaltungsstätte) nicht verschuldeten oder durch den/die Künstler verursachten Absage, Verschiebung bzw. Programm- oder Besetzungsänderung (etwa infolge von Höherer Gewalt) werden keine wie immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgebühren etc.) ersetzt. Über Absagen, Verschiebungen, wesentliche Veränderungen oder Wiederholungen von abgebrochenen Veranstaltungen, kann der Veranstalter auch per E-Mail oder Online (z.B. über die Website des Veranstalters und/oder des Ticketingunternehmens und/oder der Veranstaltungsstätte) informieren.

    6. „Höhere Gewalt“ im Sinne dieser AGB ist jedes außergewöhnliche Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle des Veranstalters entzieht, das sich direkt auf die Veranstaltung auswirkt und die Veranstaltung unmöglich, undurchführbar oder unsicher macht. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Bedrohung durch Terrorismus oder Krieg, öffentliche Katastrophen, Epidemien oder Pandemien, Gesetze, Verordnungen, Bescheide oder Entscheidungen einer nationalen, internationalen oder anderen zuständigen Behörde, einschließlich nationaler und internationaler Reise- und/oder Einreisebeschränkungen sowie sonstige Beschränkungen und/oder Auflagen, die geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit der Veranstaltung zu beeinträchtigen (z.B. Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen oder Beschränkungen der zulässigen Besucherzahl). Festgehalten wird, dass die COVID-19-Pandemie (oder eine andere Pandemie oder Epidemie) sowie etwaige Gesetze, Verordnungen oder Bescheide einer öffentlichen Behörde, die im Zusammenhang mit einer solchen Pandemie oder Epidemie erlassen wurden, als Fall Höherer Gewalt im Sinne dieser AGB gelten und zwar unabhängig davon, ob dies vorhersehbar war oder nicht.

    7. Eine Ticketrücknahme (Tausch oder Rückkauf) ist – mit Ausnahme einer vollständigen Absage durch den Veranstalter – nicht möglich. Sämtliche gesetzliche, behördliche oder vom Veranstalter festgelegte zumutbare Auflagen und Maßnahmen (einschließlich dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer Schutzmaske, der Durchführung von Gesundheitstests bzw. dessen Vorlage oder eines Nachweises von Schutzimpfungen) sind von sämtlichen Besuchern ausnahmslos einzuhalten bzw. zu berücksichtigen. Sofern ein Besucher eine solche Auflage oder Maßnahme nicht einhält (aus welchem Grund auch immer), ist der Veranstalter berechtigt, dem Besucher den Zutritt zur Veranstaltung ersatzlos verweigern bzw. den Besucher der Veranstaltungsstätte zu verweisen. Der Kunde ist in diesen Fällen weder zum Retournieren der Tickets berechtigt, noch stehen ihm sonstige (Ersatz-)Ansprüche gegen den Veranstalter zu.

    8. Im Falle der vollständigen Absage einer Veranstaltung können Tickets retourniert werden, wobei das genaue Prozedere der Refundierung vom Veranstalter zeitgerecht nach Absage auf der Website des Veranstalters und/oder des Ticketingunternehmens und/oder der Veranstaltungsstätte bekannt gegeben wird.

    9. Abweichend von Punkt ‎8 gilt für Veranstaltungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie oder sonstiger Fälle Höherer Gewalt entfallen sind, Folgendes: Dem Kunden wird anstelle der Rückzahlung des Ticketpreises ein Gutschein über den zu erstattenden Betrag ausgestellt. Hinsichtlich des Wertes des auszustellenden Gutscheines gelten die Bestimmungen des KuKuSpoSiG (sinngemäß). Dem Kunden wird auch die Möglichkeit gegeben, sich – unabhängig von der Anwendbarkeit etwaiger Schwellenwerte betreffend die Ausstellung von Gutscheinen – einen Gutschein über den gesamten Rückerstattungsbetrag ausstellen zu lassen. Die Gutscheine werden von jener Vertriebsstelle ausgestellt, über welche das Ticket bezogen wurde.

    10. Kunden können Gutscheine an jede natürliche Person übergeben.

    11. Sofern eine Veranstaltung in Fällen Höherer Gewalt zwar nicht gänzlich abgesagt werden muss, sich jedoch die höchstzulässige Kapazität der Veranstaltung reduziert (etwa aufgrund von Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen oder der Beschränkungen der höchstzulässigen Besucherzahl) kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Kunden zum Besuch einer Veranstaltung berechtigt sind. Für jene Kunden, welche in Folge dieser Entscheidung nicht zum Besuch einer Veranstaltung berechtigt sind, gelten die Regelungen der Punkte ‎9 und ‎10 (Gutscheinlösung).

    12. Jeder Besucher stimmt der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung als Foto oder Film oder ähnlicher Medien aufgenommen wird, zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen zu. Bei Fernseh- (FS) und/oder Streaming-Übertragung sowie der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters oder vom Veranstalter beauftragter Personen erteilt der Besucher der übertragenden FS-Anstalt sowie dem Veranstalter seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens verwertet werden dürfen.

    13. Überbuchung/Wiederkaufsrecht des Veranstalters: Sofern eine Veranstaltung überbucht ist und der Veranstalter sohin (gesetzlich) verpflichtet ist, Kunden den Besuch einer Veranstaltung zu verbieten, wird der Veranstalter zunächst versuchen, Kunden gegen eine entsprechende Gegenleistung zum freiwilligen Verzicht auf den Besuch der Veranstaltung und zur Rückgabe ihrer Tickets zu bewegen. Der Kunde räumt dem Veranstalter für diese Fälle hiermit darüber hinaus ein einseitig durch den Veranstalter ausübbares Wiederkaufsrecht ein, welches den Veranstalter berechtigt, die vom Kunden erworbenen Tickets jederzeit (auch noch am Tag der Veranstaltung) zurückzukaufen. Die Höhe des Wiederkaufspreises entspricht dabei dem vom Kunden tatsächlich gezahlten Kaufpreis für die Tickets. Darüber hinaus stehen dem Kunden im Zusammenhang mit der Ausübung des Wiederkaufsrechts keine (Kostenersatz-)Ansprüche zu. Für den Fall, dass die höchstzulässige Kapazität einer Veranstaltung wegen Fällen Höherer Gewalt reduziert werden muss und Kunden daher nicht an jener Veranstaltung teilnehmen können, kommt diese Bestimmung nicht zur Anwendung; es gilt ausschließlich Punkt 11 dieser AGB.

    14. Ton-, Film- bzw. Video- sowie Fotoaufnahmen durch Besucher sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung hält sich der Veranstalter alle Ansprüche, insbesondere Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche, vor. In das Veranstaltungsgelände dürfen keine Regenschirme, Flaschen oder sonstige gefährliche Gegenstände, usw. mitgenommen werden. Weitere diesbezügliche – vom Besucher zu beachtende – Bestimmungen kann der Veranstalter (bzw. die Veranstaltungsstätte) in gesonderten Hausordnungen bzw. Informationen und/oder Sicherheitshinweisen regeln.

    15. Bei Verlust eines Tickets wird kein Ersatz geleistet. Tickets dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Tickets ohne Abriss sind ungültig. Bei Verlassen der Veranstaltungsstätte verlieren die Tickets ihre Gültigkeit. Für die Anreise zur Veranstaltungsstätte sind die Besucher selbst verantwortlich sowie für ihr rechtzeitiges Erscheinen.

    16. Tickets dürfen für Gewinnspiele/Verlosungen nur mit Zustimmung des Veranstalters verwendet werden. Der Veranstalter behält sich vor, für von ihm ausgewählte Veranstaltungen, Tickets (zur Sicherstellung eines sozialen Preisgefüges und/oder aus Sicherheitsgründen o.ä.) zu personalisieren (Besucherpersonalisierung). Die Übertragbarkeit personalisierter Tickets ist generell ausgeschlossen; über eine allfällige eingeschränkte Möglichkeit der Übertragbarkeit personalisierter Tickets wird der Veranstalter die Erwerber vor dem Erwerb von Tickets informieren.

    17. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen; für diese und sonstige etwaige Sach- und Körperschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Open Air Veranstaltungen können bei jeder Witterung stattfinden. Für taugliche (Regen-) Bekleidung hat jeder Besucher selbst zu sorgen (die Mitnahme von Regenschirmen ist jedoch aus Sicherheitsgründen untersagt).

    18. Wir sind berechtigt, diese AGB zu ändern, um diese den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen, sofern dies nicht die wesentlichen Bestimmungen des Vertrages bzw die Hauptleistungen einer der Vertragsparteien betrifft. Änderungen dieser AGB werden den Kunden an die zuletzt bekanntgegebene E-Mailadresse gesendet. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats nach der Zustellung schriftlich widerspricht. Wir verpflichten uns, bei der Übersendung der geänderten AGB schriftlich auf die einmonatige Frist hinzuweisen.

    19. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des IPRG ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Unternehmer ist das für Graz sachlich zuständige Gericht.

    Hausordnung

    Es gelten ausnahmslos die Hausordnung, die Sicherheits- und allgemeinen Hinweise des Veranstalters; diese Anordnungen können auch noch durch Sicherheitspersonal/Ordnungsdienst des Veranstalters konkretisiert oder adaptiert werden und sind ebenso ausnahmslos einzuhalten. Weitere verbindliche Informationen entnehmen Sie unserer Homepage (www.usifest.at) oder den Tickets.

    Mit dem Erwerb der Eintrittskarte und/oder dem Zutritt zum Gelände wird die Hausordnung vereinbart und anerkannt. Ihr unterliegen alle Personen, die sich am Gelände aufhalten, die Einhaltung ist verpflichtend! Wer gegen die Hausordnung verstößt, kann vom Gelände verwiesen werden. Der Veranstalter übt sein Hausrecht am gesamten Gelände aus und wird davon bei Verstößen uneingeschränkt Gebrauch machen, wobei der Entzug der Eintrittskarte und der Verweis vom Gelände mit dem Verlust von Rückerstattungsansprüchen sowie sonstigen Ansprüche und auch mit anteiligen Kostenbelastungen für Verwiesene verbunden ist.

    Zum Gelände haben nur Personen Zutritt, die vom Veranstalter zugelassen sind und die über eine gültige Eintrittskarte verfügen. Bei missbräuchlicher Verwendung oder unbefugter Weitergabe von Eintrittskarten oder Ausweisen können Eintrittskarten durch den Veranstalter ersatzlos eingezogen werden. Vor Ort können zusätzlich zum Preis für das Ticket weitere Kosten anfallen (z.B. Nahrung und Getränke, Becherpfand, etc.).

    Alle Gäste sind beim Betreten des Geländes verpflichtet, dem Ordnungsdienst und/oder der Polizei ihre Eintrittskarte oder sonstigen Berechtigungsnachweis unaufgefordert vorzulegen und zur Überprüfung auszuhändigen. Nach erfolgtem Zutritt sind Eintrittskarten nicht mehr übertragbar. Ein Missbrauch hat einen Ticket-Entzug zur Folge. Eintrittskarten werden beim Zutritt zum Gelände entwertet und dem Besucher ggf. eine Kennzeichnung übergeben (zB Anlegen eines Armbands oder Stempel). Werden beim neuerlichen Zutritt nicht das unbeschädigte Armband bzw. Stempel und die entwertete Eintrittskarte vorgewiesen, besteht kein Anspruch auf Zutritt. Im Rahmen der Veranstaltung gilt das steirische Jugendschutzgesetz.

    Den Anweisungen des Veranstalters und der von ihm eingesetzten Sicherheitsorgane (Security, Ordnungsdienste) und der Polizei ist stets unverzüglich Folge zu leisten. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung am Veranstaltungsgelände nicht nachweisen können, werden vom Gelände verwiesen.

    Besteht die berechtigte Annahme, dass Besucher rechtswidrig handeln oder gehandelt haben oder von Besuchern eine Gefahr ausgeht, sind Ordnerdienst und die Sicherheitskräfte sowohl beim Eintritt als auch am Gelände berechtigt, auch durch Einsatz technischer Mittel, zur Klärung von Sachverhalten, unter größtmöglicher Wahrung der Verhältnismäßigkeit Durchsuchungen an Kleidung und mitgeführten Gegenständen durchzuführen und ggf. verbotene Gegenstände einzuziehen und sicherzustellen und die Identität zu überprüfen. Wer die Zustimmung zur Kontrolle nicht erteilt, dem kann der Zutritt verwehrt oder der Verweis vom Gelände erteilt werden.

    Bei Open-Air-Veranstaltungen kann es aufgrund der Witterung zu unerwarteten Maßnahmen kommen. (Unterbrechung der Darbietungen, Bereichsevakuierung u.ä.). Diese Maßnahmen werden durch Durchsagen und durch den Sicherheitsdienst, allenfalls auch online, angekündigt. Den Anordnungen der Sicherheitsorgane ist unwidersprochen Folge zu leisten.

    Unterbrechung / (Teil)Absage: Aus Sicherheitsgründen (z.B. wetterbedingt oder wegen behördlicher Anordnung) kann es erforderlich sein, dass wir das Gelände teilweise, zur Gänze, vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf auch nur teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Unseren Anweisungen bzw. den Anweisungen der Sicherheitsorgane ist unmittelbar und vollständig Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

    Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Wir (die Veranstalter) behalten uns bei witterungsbedingten Gefährdungsmöglichkeiten jedoch vor, die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen; dasselbe gilt für solche Unterbrechungen und/ oder (Teil-)Absagen aufgrund behördlicher Anordnung. Auch Programm- und Besetzungsänderungen behalten wir uns vor. Ansprüche wegen der Absage einzelner Künstler/Gruppen bestehen nicht und wir schließen solche Ansprüche aus. Dasselbe gilt für Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen, die uns vorbehalten sind und die zu keiner wie auch immer gearteten Refundierung berechtigen und auch, wenn aufgrund höherer Gewalt (z.B. wetterbedingt oder wegen behördlicher Anordnung) Unterbrechungen und/ oder (Teil-)Absagen erforderlich sind oder einer oder mehrere Künstler/Gruppen ausfallen oder das Gelände nur teilweise nutzbar ist. Die Übernahme und den Ersatz von wie auch immer gearteten Kosten/Spesen (wie Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgebühren, Systemgebühren etc.) ist ausgeschlossen und die Haftung des Veranstalters auf das größtmögliche gesetzlich zulässige Ausmaß beschränkt.

    Die Marken der Veranstaltung und der dort im Rahmen von Kooperationen werbenden Partner sind geschützt. Die Verwendung dieser Zeichen für eigene Werbezwecke (z.B. durch Influencer, Blogger o.ä.) wird ausdrücklich untersagt, es sei denn der Veranstalter stimmt dem schriftlich zu. Eine ungenehmigte Verwendung ist marken- und wettbewerbsrechtlich unzulässig und Verstöße könnten sogar mit strafrechtlichen Mitteln geahndet werden; jedenfalls bestehen auch mittels einstweiliger Verfügung durchsetzbare Ansprüche auf Unterlassung oder auch bereicherungsrechtliche Ansprüche. Der Veranstalter ist durchaus an weiteren Partnerschaften interessiert, und bietet dazu das Gespräch an – dies aber vor einer allfälligen Verletzung seiner Rechte bzw. der Rechte seiner Kooperationspartner.

    Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen, gefährden oder auf andere Weise beeinträchtigen. Am Gelände hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird und das Gelände samt seinen Einrichtungen ist sorgsam und schonend zu nutzen. Es ist nicht erlaubt, außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten. Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen die Sicherheit gefährdet, oder gefährliche Gegenstände oder sonstige verbotene Gegenstände (z.B. Pyrotechnik) mit sich führt, dem kann der Zutritt verweigert oder der Verweis vom Gelände erteilt werden.

    Der Besucher erteilt dem Veranstalter seine Zustimmung TV- und sonstige Aufzeichnungen, welche von ihm während seiner Anwesenheit am Veranstaltungsgelände gemacht wurden, entschädigungslos ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auszuwerten und auszustrahlen. Jeder Teilnehmer stimmt der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung als Foto oder Film oder ähnlicher Medien aufgenommen wird, zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen zu. Bei Fernseh- (FS) und/oder Streaming-Übertragung sowie der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters oder vom Veranstalter beauftragter Personen erteilt der Teilnehmer der übertragenden FS-Anstalt sowie dem Veranstalter seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens verwertet werden dürfen.

    Verbote

    Das Mitnehmen folgender Gegenstände ist strengstens und ausnahmslos verboten (Zuwiderhandlungen werden geahndet):

    • Waffen oder gefährliche Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschosse verwendet werden könnten;
    • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikflaschen und Plastikkanister und Hartverpackungen;
    • Sperrige Gegenstände wie Hocker, Stühle, Kisten;
    • Stangen, Schirme, Fackeln, Stöcke, sog. „Selfie Sticks“;
    • Pyrotechnisches Material, wie Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer und dergleichen;
    • Kettengürtel, Nietbänder und Nietgürtel (Spitznieten);
    • Ferngesteuerte Spielzeuge wie Autos, Flugzeuge, Helikopter u.ä.;
    • Drohnen sowie andere Flugobjekte wie Luftballons, Himmelslaternen u.ä.;
    • Flugblätter, sofern dies nicht vom Veranstalter erlaubt wurde;
    • Die Mitnahme von Drogen;
    • Die Mitnahme von Tieren.

    Weiters ist verboten:

    • Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art;
    • Das Mitnehmen von Speisen;
    • Stagediving und Crowdsurfen;
    • Das Drängeln innerhalb des Veranstaltungsgeländes, bei den Zu- und Abgängen zu den Bühnenbarrieren und zu den Ein- und Ausgängen;
    • Das Verstellen der Fluchtwege und Notausgänge; (Gekennzeichnete Fluchtwege und Türen dürfen nicht verstellt bzw. festgestellt oder in irgendeiner Weise in ihrer Funktion verändert werden. Alle Fluchtwege sind immer freizuhalten, Fluchttüren dürfen nur im Notfall geöffnet werden.)
    • Das Anzünden von Gegenständen (Ausnahme Rauchwaren);
    • Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten;
    • Einrichtungen wie Toiletten und weitere vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Gegenstände zu beschädigen, zu verändern (umwerfen, anzünden und ähnliches);
    • Einrichtungen am Veranstaltungsgelände, wie Türme, Dächer von Containern und dergleichen, durch Besucher zu besteigen;
    • Das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente;
    • Das Betreten der Bühnen und des Backstage-Bereichs sowie aller anderen öffentlich nicht zugänglichen Bereiche;
    • Am Veranstaltungsgelände einer eigenen gewerblichen Tätigkeit ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters nachzugehen.

    Verantwortlichkeiten und Haftung

    Für mitgenommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

    Bei Konzerten kann es aufgrund der Lautstärke zu Hörschäden oder anderen gesundheitlichen Schäden kommen. Der Veranstalter übernimmt für allfällige auftretende Schäden keine Haftung.

    Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Kerngelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ausgenommen Personenschäden.

    Nach Veranstaltungsende, bzw. nach der Sperre des Geländes übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen, die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Gelände befinden, bzw. dieses nach der Sperre wieder betreten, stehen.

    Die Platzordnung gilt ab Beginn der Aufbauzeiten für die Veranstaltung und kann jederzeit abgeändert werden. Sie endet nicht vor der Beendigung des Abbaus nach der Veranstaltung.

    Die Missachtung dieser Platzordnung kann zum Platzverbot und entschädigungslosem Verlust der Eintrittsberechtigung führen. Der Sicherheitsdienst vertritt den Veranstalter bei der Durchsetzung des Hausrechts.

    Bitte entsorgen Sie Ihren Müll in den dafür vorgesehenen Behältern. Werfen Sie keinen Müll auf den Boden oder in die Natur. Bitte achten Sie auch auf Ihre Umgebung und helfen Sie mit, das Festivalgelände sauber zu halten.

    Im Falle eines Notfalls wenden Sie sich bitte umgehend an das Festivalpersonal. Eine medizinische Notfallstation befindet sich auf dem Festivalgelände.

    Bitte respektieren Sie die Natur, die Umgebung und andere Besucher. Das Festival ist eine Gemeinschaftsveranstaltung, und es ist wichtig, dass alle Besucher zusammenarbeiten, um ein positives und sicheres Erlebnis zu schaffen.